5% Rabatt bei Vorkasse!
Wir produzieren FRISCH für Sie!
Geprüfte Qualität aus Deutschland
Hotline 08142 / 129 40

Über uns

Liquid`s – einfach besser!

Dieser Leitspruch motiviert uns bereits seit vielen Jahren bei der Entwicklung und Produktion unserer Liquid-Produkten.

Am neuen Standort Olching werden alle Liquids individuell und auch nach Kundenwunsch per Handarbeit gefertigt. Die Produktion erfolgt täglich durch unser eigenes geschultes Personal.

Wir beraten Sie gern ausführlich. Vereinbaren Sie ein Rückruf Termin mit uns.

Bei der Produktion achten wir stets auf die Verwendung von zertifizierten und hochwertigen Substanzen, um höchsten Dampfgenuss zu gewährleisten.

Hier können Sie viel über uns herausfinden

e-LiquidBase ist Ihr deutscher Hersteller im Groß- und Einzelhandel für hoch qualitative e-Liquid Grundprodukte. Bei uns finden Sie Ihre e-Liquid Basis in verschiedenen Nikotinstärken sowie hochwertige Aromen.

Ihr Genuss durch unsere Qualität

Genuss ist immer auch mit Qualität verbunden. Doch viele Anbieter auf dem Markt werben mittlerweile mit zweifelhaften Angaben und Prüfsiegeln.

Bei e-LiquidBase ist das anders!

Wir behaupten nicht nur, dass wir die besten e-Liquid Basen und feinsten eLiquid Aromen anbietet – Wir können es auch beweisen. Im Folgenden möchten wir Ihr Vertrauen gewinnen und Ihnen Gewissheit geben:

  • Wir kennen uns aus!

Unsere Mitarbeiter besitzen Sachkenntnisse gemäß §5 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) und §50 des Arzneimittelgesetzes (AMG).

  • Wir setzen auf Qualität!

Unsere regelmäßig geprüften und zertifizierten Grundstoffe beziehen wir von namhaften, deutschen Unternehmen. Wir produzieren ausschließlich in Deutschland und in äußerst reinen Labor- und Abfüllungsräumen.

  • Wir wissen, womit wir arbeiten!

Unsere Grundprodukte, wie das VG, PG oder Aqua purificata, entsprechen der Prüfvorschrift PH.EUR. (Arzneibuchqualität). Das von uns verwendete Nikotin ist ausschließlich natürlichen Ursprungs, zu 99,9 Prozent rein und in pharmazeutischer Qualität. Unsere Aromen haben die Zulassung für die Verwendung in Lebensmitteln und entsprechen somit der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 vom 16.12.2008.

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