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E-Liquid mit Nikotin: Wie geht es weiter unter TPD2?

Die neue Tabakprodukterichtlinie (TPD2) ist seit gut einem Monat in Kraft und lässt bei vielen Dampfern nach wie vor Fragen offen. Ob sinnvoll oder nicht, das wurde vonseiten der EU über die Köpfe der Dampfer hinweg entschieden. Es wurde jedoch längst nicht alles und jede Möglichkeit weg reguliert. Basen und Liquids ohne Nikotin unterliegen auch weiterhin keinerlei Beschränkungen. Zudem gelten die Restriktionen nur für den Handel zwischen Händlern und Endabnehmern.

Wie geht es weiter?

Seit dem 20. Mai hat sich für Dampfer einiges geändert. So darf e-Liquid mit Nikotin nicht mehr in den vormals sehr beliebten größeren Fläschchen mit beispielsweise 50 oder 100 Millilitern verkauft werden. Nur noch maximal 10 Milliliter dürfen an den Endkunden abgegeben werden. Für die meisten stellt das natürlich keine zufriedenstellende Lösung dar, weswegen es vonseiten der Hersteller und Händler auch schon ein paar neue Innovationen in Form sogenannter Shot-Systeme gegeben hat. Aroma, Nikotin und Base werden einfach getrennt voneinander verkauft. Dieses Mehrkomponentenprodukt wird dann vom Konsumenten selbst zusammengemischt. Denn bei Liquids und Basen ohne Nikotin ist alles beim Alten geblieben.

e-Liquid mit Nikotin - die Vorteile für Händler

Die maximalen Abgebemengen beziehen sich jedoch nur auf den sog. B2C-Bereich (Business to Customer), also den Verkauf durch einen Händler an Endkunden. Wie aber sieht es aus, wenn Händler untereinander Liquids an- und verkaufen? Genau hier liegt der springende Punkt, denn die in der TPD2 festgelegten Restriktionen greifen hier nicht. Wer also keine Mini-Fläschchen e-Liquid mit Nikotin mehr kaufen möchte und auch auf das Zusammenmischen verzichten kann, dem bleibt noch die Möglichkeit, sich bei einem Shop als Händler zu registrieren.

Dazu müssen natürlich ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Der Aufwand, der mit der Anmeldung eines Gewerbes verbunden ist, hält sich jedoch in Grenzen. Sobald der Gewerbenachweis in trockenen Tüchern ist, können sich Kunden bei e-LiquidBase als Händler anmelden. Nach der erfolgreichen Überprüfung stehen dem Kunden dann wieder die größeren Gebinde mit e-Liquid mit Nikotin zur Verfügung, die es darüber hinaus auch noch zum Einkaufspreis für Händler gibt.

Wichtig ist, dass Sie als Kunde mit Ihrem Händleraccount eingeloggt sind, um die gewünschten Produkte und deren entsprechende Preise sehen zu können!

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  • Vorteile für Händler

    Wer ein Gewerbe anmeldet nur die oben genannten Vorteile zu nutzen, sollte sich jedoch gut informieren. Es können durchaus auch noch jährliche Kosten anfallen, wie zB die jährlichen Gebühren für die Handelskammer. Auch Steuerrechtlich sollte man sich mit fundierten Kenntnissen der Materie absichern.
    Ich möchte mit diesen Hinweisen die Euphorie nicht bremsen sondern nur auf "mögliche Nebenwirkungen" ergänzend hinweisen.