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Am Arbeitsplatz dampfen - ist das denn erlaubt?

Den ganzen Tag vor dem Computerbildschirm zu verbringen, macht irgendwann auch keinen Spaß mehr. Damit man da wieder frisch und motiviert an die Arbeit geht, braucht es unbedingt Pausen. Aber wie ist das eigentlich mit der E-Zigarette am Arbeitsplatz? Könnt ihr die einfach vor dem PC auspacken und dampfen? Oder müsst ihr da genau wie die Raucher vor die Tür gehen? Wir haben uns mal die Regelungen angeschaut, die diese Situation am Arbeitsplatz regeln.

Zigaretten am Arbeitsplatz

Es gibt gewisse Arbeitsstättenverordnungen, die hier zum Tragen kommen. Das heißt, dass der Arbeitgeber bei herkömmlichen Tabakwaren darauf achten muss, dass die nichtrauchenden Arbeitnehmer nicht gestört bzw. geschädigt werden. Deshalb gibt es in vielen Firmen beispielsweise Raucherräume oder es ist möglich, dass die Raucher für ihre Pausen vor die Tür gehen müssen. Dies gilt allerdings nur für Zigaretten, für E-Zigaretten gibt es bisher keine solchen Verordnungen.

E-Zigaretten am Arbeitsplatz

Da bei der E-Zigarette nichts verbrannt wird, wurde 2014 vom Oberverwaltungsgericht Münster beschlossen, dass in NRW die E-Zigarette nicht unter den Begriff des Rauchens im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes fällt. Das bedeutet also, dass die E-Zigarette nicht unter das Rauchverbot fällt. Im Umkehrschluss heißt das auch, dass E-Zigaretten am Arbeitsplatz nicht zwangsläufig verboten sind.

Trotzdem solltet ihr hier Vorsicht walten lassen. Nur weil das Gesetz das Dampfen nicht verbietet, heißt das nicht, dass ihr nun fröhlich eure E-Zigaretten in der Arbeit auspacken könnt. Oftmals ist es so, dass der Arbeitgeber in der Hausordnung festlegt, dass das Dampfen nicht gestattet ist. In so einem Fall müsst ihr euch auch unbedingt daran halten!

Geht auch immer auf Nummer sicher.

Auch wenn es an eurem Arbeitsplatz gestattet ist, die E-Zigarette zu nutzen, solltet ihr vorher mit euren Kollegen Rücksprache halten. Wenn die sich nämlich dadurch gestört fühlen, kann das durchaus dazu führen, dass das Arbeitsklima erheblich darunter leidet – und das ist es nicht wert!

Allerdings gibt es noch einen weiteren wichtigen Punkt, an den ihr denken solltet: Wenn euch nicht gestattet ist, beispielsweise im Büro zu dampfen, kann euch euer Chef auch nicht zwangsläufig in den Raucherraum schicken. Dies liegt daran, dass viele Dampfer die E-Zigarette nutzen, um mit dem Rauchen aufzuhören. Deshalb würde die Aussetzung des Dampfers im Tabakrauch dazu führen, dass man ihn bei seinem Prozess Steine in den Weg legt. Hier könnt und solltet ihr dagegen vorgehen.

Wichtig ist, dass ihr immer versucht, in Gesprächen eine Lösung zu finden ohne kategorisch auf eurem - wenn auch vielleicht berechtigtem Standpunkt - zu beharren. Es bringt am meisten, wenn ihr alle Beteiligten an einen Tisch setzt und Für und Wider ausdiskutiert. Einen Kompromiss, mit dem alle einverstanden sind, kann sicherlich gefunden werden.

Viel Erfolg dabei!

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